E967 – Xylit als Zusatzstoff

Sie denken sich: „E967 – Nicht schon wieder eine E-Nummer!“

Das „E“ steht für Europa/EU und ist lebensmittelrechtlich eine Pflichtangabe. Xylit ist ein Süßungsmittel, ein Zusatzstoff, da er dem Lebensmittel zugesetzt wird. Das ist auch der Grund, weshalb er eine E-Nummer trägt.

Was ist E967?

E967 steht für den Zusatz von Xylit (Birkenzucker). Xylit wird in der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie gerne als Zusatzstoff eingesetzt, weil er:

  • viele Vorteile in der (zuckerbewussten) Ernährung hat
  • natürlich in bestimmten Obst- und Gemüsesorten vorhanden ist
  • natürlich im menschlichen Kohlenhydratstoffwechsel vorkommt
  • 40 % weniger Kalorien als Zucker hat
  • den Blutzuckerspiegel konstant hält (Glyx: 11)
  • die Zähne vor Karies schützt

Zusatzstoffe im Allgemeinen sind nicht gut oder böse, sondern müssen gesetzlich gekennzeichnet werden. Dabei kann es sich um Citronensäure (E330), Kurkumin (E100), einem natürlichen Farbstoff aus der Kurkuma-Knolle oder Beta-Carotin (E160a), der natürlich in Karotten oder Paprika vorkommt und zur Farbgebung von Lebensmitteln dient, handeln. Auch das Vitamin B2 (Riboflavin), welches in Kuhmilch enthalten ist, trägt die E-Nummer E101, wenn es für die Gelbfärbung von Lebensmitteln verwendet wird.

Alle Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe wie bspw. Xylit (E967), Erythrit (E968) oder Stevia (E960) tragen eine E-Nummer, da sie einem Lebensmittel zugesetzt werden dürfen.

Für manche Zusatzstoffe gibt es gesetzliche Höchstmengenbeschränkungen (ADI-Wert Acceptable Daily Intake) oder zusätzliche Anmerkungen. Für Xylit (E967) gibt es allerdings keine Höchstgrenze für den täglichen Verzehr. Des Weiteren werden alle Zusatzstoffe regelmäßig von der EFSA, einer Kontrollstelle für die Sicherheit von Lebensmitteln, auf Ihre Verzehrs-Sicherheit geprüft und entsprechend bewertet.

Hier finden Sie mehr Informationen darüber, was Xylit/E967 ist.